Rechtsprechung
Oberlandesgericht stärkt LoveScout24
München, 08. November 2018 – In der Sache Lovescout24 gegen Parship gab das Oberlandgericht München LoveScout24 recht und wies die Berufung von Parship in der zweiten Instanz zurück.
Morgan Cauvin, Corporate Affairs Director bei LoveScout24 / Match Group: „Das Oberlandesgericht hat mit seinem Urteil unsere Sichtweise unterstrichen. Das ist vor allem ein Sieg für die Verbraucher, die von dem unlauteren Slogan in die Irre geführt wurden. Wir hoffen nun, dass wir dieses Kapitel schließen und endlich wieder über qualitative Themen diskutieren können. Für den Verbraucher ist es letztlich egal, ob sich ein Anbieter als Partnerportal, Datingportal oder Singlebörse bezeichnet. Es geht Singles vielmehr darum, via Laptop, Smartphone oder auf dem Tablet den Partner zu finden, der zu ihnen passt. Allein bei LoveScout24 haben sich auf diese Weise schon über eine Million Paare gefunden – wir denken, das kann sich sehen lassen.“
Über LoveScout24
LoveScout24 ist ein deutsches Datingportal, bei dem sich bereits über eine Millionen Paare kennengelernt haben. Als Innovationstreiber ist LoveScout24 im Web, mobil, auf dem Tablet und auf der Smartwatch verfügbar. Der Service hat sich nachhaltig als glaubwürdige Marke im Online-Dating-Markt etabliert, verbunden mit der konsequenten Verpflichtung zu Integrität und Seriosität. 2016 schnitt das Datingportal als Testsieger bei Stiftung Warentest mit einer Note von 1,8 als bester getesteter Service ab.